Die ITUBW hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder.
Als ordentliche Mitglieder können nur Amateurvereine und deren Abteilungen aufgenommen werden.
Schulen, einzelne Personen und sonstige Gemeinschaften, die Taekwondo betreiben, können als außerordentliche Mitglieder in die ITUBW aufgenommen werden.